Artenschutz
Die Planungsgemeinschaft erstellt Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (saP) und führt Kartierungen von Tieren und Pflanzen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten durch.
Vorgezogene Schutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) von Tieren und Pflanzen umfassen z. B. Umsetzungen, Schaffung von Quartieren sowie Verpflanzungen bzw. Initialpflanzungen von Pflanzenarten und -gesellschaften.
Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Tieren und Pflanzen bei Bauprojekten wird eine begleitende ökologische Bauüberwachung durchgeführt. Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffen sowie Maßnahmen zum Arten-, Boden- und Gewässerschutz werden bis zur Ausführungsplanung betreut.
Es werden Artenschutzkonzepte zur Schaffung eines geeigneten Maßnahmenpools erarbeitet.