Artenschutz

Die Planungsgemeinschaft erstellt Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (saP) und führt Kartierungen von Tieren und Pflanzen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten durch.

Vorgezogene Schutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) von Tieren und Pflanzen umfassen z. B. Umsetzungen, Schaffung von Quartieren sowie Verpflanzungen bzw. Initialpflanzungen von Pflanzenarten und -gesellschaften.

Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Tieren und Pflanzen bei Bauprojekten wird eine begleitende ökologische Bauüberwachung durchgeführt. Kompensationsmaßnahmen nach Eingriffen sowie Maßnahmen zum Arten-, Boden- und Gewässerschutz werden bis zur Ausführungsplanung betreut.

Es werden Artenschutzkonzepte zur Schaffung eines geeigneten Maßnahmenpools erarbeitet.

Projektauswahl

Artenschutz Flussregenpfeifer Bhf. Wilhelmsburg (2023)
Freie und Hansestadt Hamburg
Artenschutzmaßnahmen Sanierungsgebiet Kaiserpfalz Goslar (2023)
Landkreis Goslar
Umsiedlung von Zauneidechsen Baueinrichtungsfläche Weener (2023)
Landkreis Leer
Artenschutzfachbeitrag Südlink Abschnitt B 1 (2023)
Landkreis Rotenburg/Wümme, Landkreis Verden
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